Auch in diesem Jahr vergibt die Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø die aus Landesmitteln gef?rderten Graduiertenstipendien. Bis zum 28.02.2019 haben Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ¨C vorbehaltlich der Mittelbewilligung ¨C die M?glichkeit, Antr?ge hierf¨¹r im Prorektorat f¨¹r Forschung, Wissenstransfer und Existenzgr¨¹ndung einzureichen. Die Antragsvorlagen sowie die aktuellen gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.
Antr?ge auf die Gew?hrung von Landesgraduiertenstipendien sind von den Bewerber*innen in der Senatskommission f¨¹r Forschung und Wissenstransfer (KFW) vorzustellen. Eine gesonderte Einladung erfolgt nach Eingang und Pr¨¹fung der Antragsunterlagen. Bitte beachten Sie, dass nur vollst?ndig vorliegende Antr?ge bearbeitet werden k?nnen. Bedingt durch die zeitliche Taktung ist ein Nachreichen von Unterlagen nicht m?glich.
F¨¹r R¨¹ckfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verf¨¹gung.