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Promovieren am Promotionszentrum SGW
Das Promotionszentrum SGW steht f¨¹r besondere Forschungsst?rke in den Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften. Seit Mitte 2021 k?nnen Sie an diesem Promotionszentrum ohne Kooperation mit einer Universit?t promovieren. Daf¨¹r arbeitet die Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø eng mit den Hochschulen Anhalt, Harz und Magdeburg-Stendal zusammen.
Willkommen am Promotionszentrum SGW
Am Promotionszentrum f¨¹r Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften k?nnen Nachwuchswissenschaftler*innen folgende akademische Grade erlangen:
Doktor*in der Philosophie (Dr. phil.)
Doktor*in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.)
Mit der Verleihung des Promotionsrechts wurde die au?ergew?hnliche Forschungsst?rke der Hochschulen f¨¹r angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt anerkannt und ausgezeichnet. Nun k?nnen die Hochschulen eigenst?ndig Wissenschaftler*innen zur Promotion f¨¹hren. Im Promotionszentrum SGW b¨¹ndeln sich daf¨¹r die Kompetenzen der Hochschulen Merseburg, Anhalt, Harz und Magdeburg-Stendal.
Exzellente Betreuung an vier Hochschulen
Die ausgepr?gte Interdisziplinarit?t sowie die breit gef?cherte Expertise der beteiligten Professor*innen aus den vier Hochschulen Merseburg, Anhalt, Harz und Magdeburg-Stendal machen die besondere St?rke des hochschul¨¹bergreifenden Promotionszentrums SGW aus. So stehen Ihnen f¨¹r die Promotion Betreuer*innen aus den drei Fachgebieten Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften zur Seite.
Drei Themenfelder f¨¹r mehr Forschungsst?rke
Im Mittelpunkt der Forschungsarbeit des Promotionszentrums SGW im Themenfeld Sozialwissenschaften stehen die Zusammenh?nge von gesellschaftlichen Bedingungen, sozialen und politischen Systemen sowie Institutionen, deren Strukturen und Funktionen ebenso wie deren Wechselwirkungen mit einzelnen Individuen, deren Handlungen und Verhalten.
Promotionen im Themenfeld Gesundheitswissenschaften fokussieren die Erforschung von Gesundheits-, Krankheits- und Rehabilitationsprozessen. Forschungsfragen basieren auf den Prinzipien Bev?lkerungs- und Systembezug, Soziallagenbezug, Multidisziplinarit?t sowie Anwendungsorientierung.
Die Forschung des Promotionszentrums SGW im Themenfeld Wirtschaftswissenschaften behandelt Themen aus den vier haupts?chlichen Disziplinen: Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen. Weiterhin werden Forschungsfragen aus den Bereichen Wirtschaftsethik, Wirtschaftsgeschichte, Wirtschaftsp?dagogik, Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftssoziologie und dem Wirtschaftsrecht bearbeitet.
Komplexe Fragestellungen der Zukunft
Die Promovierenden des Promotionszentrums SGW setzen es sich zum Ziel, zur Beantwortung der zunehmend komplexen Fragestellungen im Spannungsfeld von Individuum und Gesellschaft beizutragen. Im Kontext der Promotion sollen insbesondere interdisziplin?re Forschungsans?tze sowie der regionale und ¨¹berregionale Transfer der Forschungsergebnisse eine Rolle spielen.
Der Aufbau des Promotionszentrums SGW
Das Promotionszentrum SGW besteht aus vier Gremien mit unterschiedlichen Funktionen: Promotionsausschuss, Zentrumsleitung, Zentrumsrat und Beirat.
Der Promotionsausschuss entscheidet ¨¹ber die formalen Verfahrensangelegenheiten von Promotionen im Promotionszentrum SGW. Er nimmt beispielsweise Promovierende im Zentrum auf, bestellt deren Betreuungsperson(en) sowie Gutachtungspersonen und setzt die Promotionskommission ein.
Vorsitzende des Promotionsausschusses
- Prof. Gabriele Helga Franke (Hochschule Magdeburg-Stendal)
Beisitzer des Promotionsausschusses
- Prof. Fabian Behrendt (Hochschule Magdeburg-Stendal)
- Prof. Sebastian Trojahn (Hochschule Anhalt)
- Prof. Heinz-J¨¹rgen Vo? (Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø)
- Prof. Jens Wei? (Hochschule Harz)
Beratende Promovierende
- Adrian Schr?der
- Jens Gundhart
- Stellvertretung: Johannes Schirmer
Die Zentrumsleitung f¨¹hrt die Gesch?fte und setzt Beschl¨¹sse von Promotionsausschuss und Zentrumsrat um. Dies umfasst unter anderem die Haushaltsplanung, die ?ffentlichkeitsarbeit und die Berichterstattung.
Die Zentrumsleitung besteht aus der Leiterin Prof. Gabriele Helga Franke, dem stellvertretenden Leiter Prof. Fabian Behrendt und der stellvertretenden Leiterin Prof. Ulrike Starker.
Der Zentrumsrat entscheidet ¨¹ber grunds?tzliche Angelegenheiten wie die Aufnahme neuer professoraler Mitglieder, eine ?nderung der Promotionsordnung und Satzung und die Qualit?tssicherung von Promotionsverfahren.
Mitglieder des Zentrumsrats
- Prof. Fabian Behrendt, Hochschule Magdeburg-Stendal
- Prof. Alena Bleicher, Hochschule Harz
- Prof. Gabriele Helga Franke, Hochschule Magdeburg-Stendal
- Prof. Dirk Sackmann (Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø)
- Prof. Ulrike Starker, Hochschule Harz
- Prof. Ansgar W¨¹bker, Hochschule Harz
- Prof. Sebastian Trojahn, Hochschule Anhalt
Beratende Mitglieder
- Doktorand: Johannes Schirmer
- Stellvertretung: Julius Brinken
- Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Magdeburg-Stendal
Der Beirat ist beratend t?tig. Er hat aber ein Vetorecht bei Entscheidungen von grunds?tzlicher Bedeutung, die die Zentrumsleitung getroffen hat. Au?erdem entscheidet er ¨¹ber den Haushalt des Zentrums.
Mitglieder
- Die Prorektor*innen f¨¹r Forschung der vier Hochschulen
(Prof. Dr. Doreen Pick, Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø) - Die Zentrumsleiterin Prof. Gabriele Helga Franke (beratend)
- Ein Mitglied des Zentrumsrats (beratend)
- Doktorandin: Nadine Kaltschmidt (beratend), Stellvertretung: Alexandra Maierhofer
Der Ablauf der Promotion am Promotionszentrum SGW
Haben Sie eine Idee f¨¹r ein Dissertationsthema im Bereich Sozial-, Gesundheits- oder Wirtschaftswissenschaften und interessieren sich f¨¹r eine Promotion an einer Hochschule f¨¹r Angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt? Lassen Sie sich gerne von Sandra Dietzel (sandra.dietzel@hs-merseburg.de) individuell beraten!
Die folgenden Schritte auf dem Weg zum Doktortitel wurden aus der Promotionsordnung des Promotionszentrums zusammengefasst.
Informieren
Lesen Sie die Promotionsordnung des Promotionszentrums! Sie bildet die rechtliche Grundlage f¨¹r alle Promotionen und schildert u.a. Rechte und Pflichten von Promovierenden.
Betreuung suchen
Suchen Sie sich eine*n (Erst-)Betreuer*in unter den Professor*innen des Promotionszentrums SGW, der/die das Thema betreuen m?chte: Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø, Hochschule Anhalt, Hochschule Magdeburg-Stendal, Hochschule Harz. Am besten machen Sie daf¨¹r einen Sprechstundentermin bei der potentiell betreuenden Person aus, um ihr das Thema vorzustellen.
Expos¨¦
Schreiben Sie ein Expos¨¦, das Ihr Forschungsprojekt umrei?t (siehe "Hinweise zum Expos¨¦" im Downloadbereich.) ?berarbeiten Sie Ihren Entwurf zusammen mit Ihrer betreuenden Person. Schlie?en Sie mit ihr eine Betreuungsvereinbarung ab. .
Antrag
F¨¹llen Sie den Annahmeantrag und den Erhebungsbogen f¨¹r die Promovierendenstatistik aus und legen Sie die Betreuungsvereinbarung, das Expos¨¦ und die anderen ben?tigten Unterlagen bei (siehe "Checkliste" im Downloadbereich).
Der Antrag inklusive aller geforderter Dokumente geht postalisch und digital an die/den Ansprechpartner*in der Hochschule, an der Ihr*e Erstbetreuer*in arbeitet. Dabei ist es dringend erforderlich, dass die postalische und die digitale Version exakt ¨¹bereinstimmen (z.B. beglaubigte Zeugnisse und Urkunden ebenso einscannen). Sitzt Ihr*e Betreuer*in an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø, schicken Sie die Unterlagen bitte als einzelne PDF-Dateien an Sandra Dietzel (sandra.dietzel@hs-merseburg.de) zun?chst digital zur Vorpr¨¹fung. Erst nach R¨¹ckmeldung der erfolgten Pr¨¹fung, k?nnen Sie die finalen Unterlagen postalisch und digital einreichen.
Adresse
Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø
Prorektorat f¨¹r Forschung, Wissenstransfer und Existenzgr¨¹ndung
z.Hd. Sandra Dietzel (RZ/32)
Eberhard-Leibnitz-Stra?e 2
06217 Merseburg
Ist Ihr*e Erstbetreuer*in an einer anderen Hochschule t?tig, informieren Sie sich bitte hier: HS Anhalt, HS Harz, HS Magdeburg-Stendal
Pr¨¹fung Ihrer Unterlagen
Ihre Unterlagen werden dann vor der Sitzung des Promotionsausschusses, in der ¨¹ber Ihre Annahme als Doktorand*in entschieden wird, gepr¨¹ft. Wir werden Sie kontaktieren, wenn noch Unterlagen ben?tigt werden.
Annahme im Promotionszentrum
Der Promotionsausschuss entscheidet ¨¹ber die Annahme als Doktorand*in im Promotionszentrum. Sie werden ggf. mit Auflagen zugelassen, die Sie im Laufe der Promotionszeit erf¨¹llen sollten. Sie werden postalisch ¨¹ber die Entscheidung informiert.
Immatrikulation
Sie k?nnen sich nach Annahme an der Hochschule, an der die erstbetreuende Person sitzt, immatrikulieren, wenn gew¨¹nscht.
Dissertation schreiben
Sie k?nnen bis zu 10 Semester immatrikuliert sein. Eine Promotion dauert im Durchschnitt vier bis f¨¹nf Jahre. Nach f¨¹nf Jahren entscheidet der Promotionsausschuss ¨¹ber die Fortf¨¹hrung der Dissertation.
Treffen Sie sich regelm??ig mit der betreuenden Person und erstatten Bericht ¨¹ber Ihre Fortschritte. Besuchen Sie w?hrend Ihrer Promotionsphase mindestens zwei promotionsbegleitende Seminare und Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø des Promotionszentrums und halten Sie sich beim Forschen und Schreiben an die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.
Promotionsverfahren einleiten
Wenn Ihre Dissertation fertig ist, stellen Sie beim Promotionsausschuss einen Antrag zur Einleitung des Promotionsverfahrens. Dazu reichen Sie Ihre Dissertation gedruckt und digital ein. Sie k?nnen Gutachter*innen f¨¹r Ihre Dissertation vorschlagen - eine der gutachtenden Personen wird Mitglied des Promotionszentrums sein und zu Ihrer Fachrichtung passen. Die andere Person wird extern sein. Beachten Sie, dass Ihre betreuende Person die Arbeit nicht begutachten darf. Damit folgen wir einer Empfehlung des Wissenschaftsrats, um die Unabh?ngigkeit der Gutachten zu sichern.
Abwarten
Der Promotionsausschuss entscheidet, ob das Promotionsverfahren eingeleitet wird. Wenn das Verfahren eingeleitet wird, setzt der Ausschuss eine Promotionskommission f¨¹r Ihr Promotionsverfahren ein und bestimmt die Gutachter*innen Ihrer Arbeit.
Gutachten
Die Gutachter*innen haben acht Wochen Zeit, um Ihre Dissertation zu begutachten. Liegen die Gutachten mit einem Bewertungsvorschlag vor, kann die eingesetzte Promotionskommission die Arbeit und die Gutachten zwei Wochen lang einsehen. Danach entscheidet der Promotionsausschuss auf Grundlage der Gutachten ¨¹ber die Annahme der Dissertation. Es kann im Ausnahmefall sein, dass Sie an Ihrer Dissertation auf Wunsch noch Erg?nzungen oder ?nderungen vornehmen m¨¹ssen, bevor die Dissertation angenommen werden kann; der Promotionsausschuss setzt Ihnen dann daf¨¹r eine Frist.
Disputation
Sp?testens drei Monate nach Annahme der Dissertation verteidigen Sie diese m¨¹ndlich vor der Promotionskommission. In der Kommission sitzen neben anderen Professor*innen auch Ihre betreuende(n) und die begutachtenden Personen. Vor der Verteidigung (Disputation) halten Sie einen maximal 30-min¨¹tigen Vortrag; danach werden Sie 60 bis 90 Minuten lang gepr¨¹ft. Inhaltlich geht es darum: ?Die Disputation diskutiert den Inhalt der Dissertation aus, bezieht die Gutachten mit ein und erstreckt sich dar¨¹ber hinaus auf verwandte Probleme des Faches und angrenzende Gebiete anderer F?cher sowie auf den Forschungsstand in ihnen¡° (Promotionsordnung ¡ì17, Abs.7).
Direkt nach der Disputation erfahren Sie Ihre Gesamtnote (f¨¹r Dissertation und Disputation). Damit endet das Promotionsverfahren.
Ver?ffentlichung der Dissertation
Innerhalb von zwei Jahren nach der Disputation ver?ffentlichen Sie Ihre Dissertation. Sie sollten daf¨¹r ggf. Auflagen umsetzen, die Ihnen die Promotionskommission nach der Disputation aufgegeben hat. Der Vorsitz des Promotionsausschusses genehmigt die ver?ffentlichungsreife Version vor der Ver?ffentlichung.
Doktorgrad f¨¹hren
Sobald die Dissertation ver?ffentlicht ist, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde. Ab diesem Zeitpunkt d¨¹rfen Sie Ihren Doktortitel f¨¹hren. Gl¨¹ckwunsch!
Die Anmeldung zur Promotion
Sie haben eine Idee?
Sie haben eine Idee f¨¹r ein Dissertationsthema im Bereich Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften und interessieren sich f¨¹r eine Promotion an einer Hochschule f¨¹r angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt? Dann lesen Sie sich die Promotionsordnung des Promotionszentrums SGW durch. Danach suchen Sie sich eine*n Professor*in am Promotionszentrum SGW, der/die das Thema betreuen m?chte. Am besten machen Sie daf¨¹r einen Sprechstundentermin bei der potentiell betreuenden Person aus, um das Thema vorzustellen und sie f¨¹r Ihr Vorhaben zu gewinnen. Im n?chsten Schritt schlie?en Sie eine Promotionsvereinbarung mit Ihrem/Ihrer Betreuenden ab und reichen das Gesuch um Annahme als Doktorand*in mit allen erforderlichen Unterlagen beim Promotionsausschuss ein. Dazu z?hlt auch das Verfassen eines Expos¨¦s ¨¹ber das Promotionsvorhaben. Die Sitzungstermine des Promotionsausschusses sowie die erforderlichen Dokumente finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wie reichen Sie den Annahmeantrag ein?
Bitte schicken Sie Ihren Antrag an die Ansprechperson derjenigen Hochschule, an der Ihr*e Erstbetreuer*in arbeitet. Ihre Ansprechperson an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø ist Sandra Dietzel. Ihre Ansprechpersonen f¨¹r die anderen Hochschulen finden Sie hier: HS Anhalt, HS Harz, HS Magdeburg-Stendal
1. Vorpr¨¹fung
Bis zu 4 Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses reichen Sie den Antrag inklusive aller geforderten Dokumente zur Vorpr¨¹fung bei Sandra Dietzel ein. Dies erfolgt digital an sandra.dietzel@h-merseburg.de. Sie erhalten eine R¨¹ckmeldung, ob die Unterlagen korrekt und vollst?ndig sind. Bis zu 2 Wochen vor dem offiziellen Einreichungstermin haben Sie Zeit f¨¹r Korrekturen. Erst nach erfolgreicher Vorpr¨¹fung k?nnen Sie die Unterlagen offiziell einreichen.
2. Einreichung
Bis zu 2 Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses reichen Sie den Antrag inklusive aller geforderten Dokumente offiziell bei Sandra Dietzel ein. Dies erfolgt digital an sandra.dietzel@h-merseburg.de sowie postalisch an
Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø
Prorektorat f¨¹r Forschung, Wissenstransfer und Existenzgr¨¹ndung
z.Hd. Sandra Dietzel (RZ/32)
Eberhard-Leibnitz-Stra?e 2
06217 Merseburg
Bitte achten Sie darauf, dass digitale und postalische Einreichung exakt miteinander ¨¹bereinstimmen!
Sitzungen des Promotionsausschusses
Die n?chsten Sitzungen des Promotionsausschusses finden an folgenden Tagen statt:
- 15.08.2025
- 12.09.2025
- 10.10.2025
- 21.11.2025
- 09.01.2026
- 06.02.2026
Betreuende Professor*innen an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø
Betreuende Professor*innen an den Hochschulen Anhalt, Harz und Magdeburg-Stendal
Dokumente
Hier stehen die ben?tigten Dokumente f¨¹r Sie zum Download bereit.
Rechtliche Grundlagen
- Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø Promotionsverordnung
- Immatrikulationsordnung Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø
- PDFPromotionsordnung SGWpdf | 201 KB
- PDFSatzung SGWpdf | 220 KB
Formulare f¨¹r Promovierende
- ?nderungsmitteilung
- Betreuungsgespr?ch Protokollvorlage
- Mitteilung Ende der Promotion
- Antrag zur Einleitung des Promotionsverfahrens (erh?ltlich bei Sandra Dietzel auf Anfrage: sandra.dietzel@hs-merseburg.de)
- Formblatt Nachweis Eigenanteil
Annahmeantrag
- Annahmegesuch
- Checkliste
- Promotionsvereinbarung
- Anforderungen an das Expos¨¦ (SGW)*
- *Es handelt sich bei der Expos¨¦-Handreichung um eine Empfehlung f¨¹r Promotionsinteressierte. Einzelabsprachen ¨¹ber die Ausgestaltung des Expos¨¦s mit der Betreuungsperson haben Vorrang.
- Erkl?rung ¨¹ber vorherige Promotionsverfahren
- Erhebungsbogen Promovierendenstatistik
- PDF
- zus?tzliche Datenschutzhinweise SGW
Richtlinien des Promotionsausschusses
- Promotionsbegleitende Seminare und Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø
- Hybrid durchgef¨¹hrte Disputationen
- Unbefangenheit von Gutachter*innen
- Standards f¨¹r Literaturarbeit
- International anerkannte Journals ¨C Journal-Rankings
- Nachweis des Eigenanteils bei Ko-Autorenschaften
- Publikationen f¨¹r kumulative Promotionen vor Zulassung als Doktorand*in
- Manteltext einer kumulativen Dissertation
- Umgang mit K¨¹nstlicher Intelligenz
- Druckexemplare bei Ver?ffentlichung der Dissertation













