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FAQ

Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø   (Stand: 17.10.2022)

Bewerbung | R¨¹ckmeldung | Immatrikulation | Lehrveranstaltungen

Pr¨¹fungen | Abschlussarbeit | Regelstudienzeit

Praktika | Gremien

E-Learning





Arbeitsrechtliches

Was ist, wenn ich mit COVID-19 infiziert bin und erkranke?

Es handelt sich arbeitsrechtlich um eine Erkrankung. Die ?rztlich bescheinigte Dienst- oder Arbeitsunf?higkeit der Betroffenen wird solange andauern, bis eine Ansteckungsgefahr beseitigt ist. Sind Tarifbesch?ftigte infolge einer durch das Coronavirus ausgel?sten Erkrankung arbeitsunf?hig, richtet sich der Entgeltfortzahlungsanspruch nach ¡ì 22 TV-L bzw. ¡ì 70 Landesbeamtengesetz - LBG LSA.

Was ist, wenn f¨¹r mich eine Schutzma?nahme (Quarant?ne oder ein T?tigkeitsverbot) ausgesprochen wird?

Wird f¨¹r Tarifbesch?ftigte eine Schutzma?nahme (Quarant?ne oder T?tigkeitsverbot) ausgesprochen, sollten die Aufgaben, wenn m?glich, im Homeoffice wahrgenommen werden. Ist dies nicht m?glich, wird die Entgeltzahlung gem. ¡ì 56 IfSG und nach Ma?gabe des ¡ì 29 abs. 6 TV-L f¨¹r den Zeitraum der Schutzma?nahme aufrechterhalten.

Ein Entsch?digungsanspruch besteht jedoch nicht, wenn die Schutzma?nahme durch Inanspruchnahme einer ?ffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder anderer Ma?nahmen der spezifischen Prophylaxe h?tte vermieden werden k?nnen. Die ?ffentliche Empfehlung muss durch die obersten Landesgesundheitsbeh?rden erfolgen.

Wird f¨¹r Beamt*innen eine Schutzma?nahme ausgesprochen, ist grunds?tzlich davon auszugehen, dass die Beamt*innen nicht ohne Genehmigung dem Dienst fernbleiben, d. h. sie fehlen somit nicht unentschuldigt. Sie erhalten weiterhin ihre Besoldung und sollten, wenn m?glich, f¨¹r die Zeit der Schutzma?nahmen, Ihre T?tigkeiten im Homeoffice wahrnehmen.

Ein geeigneter Nachweis ¨¹ber die ausgesprochene Schutzma?nahme (z. B. Scan oder Foto) ist dem Personaldezernat zuzusenden.

Was gilt f¨¹r Besch?ftigte der sog. Risikogruppen?

Besch?ftigte, die nachweislich einer Risikogruppe angeh?ren, wenden sich bitte direkt an ihre*n Dienstvorgesetzte*n, um Absprachen bzgl. der Arbeitsorganisation vereinbaren zu k?nnen. Das Dezernat Personal stehe f¨¹r R¨¹ckfragen zur Verf¨¹gung.

 

Was ist, wenn mein Kind erkrankt oder f¨¹r mein Kind eine Schutzma?nahme ausgesprochen wurde oder die Betreuungseinrichtung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes vor¨¹bergehend geschlossen wird?

Die folgenden Sonderregelungen gelten f¨¹r Kinder, die das zw?lfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind.

F¨¹r das Jahr 2023 wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld gem. ¡ì 45 SGB V auf 30 Arbeitstage f¨¹r jedes Kind, f¨¹r alleinerziehende Versicherte l?ngstens auf 60 Arbeitstage festgelegt.

F¨¹r Kinder, f¨¹r die kein Anspruch gem. ¡ì 45 SGB V vorliegt (keine gesetzliche Versicherung) besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung in dem f¨¹r gesetzlich Krankenversicherten geregelten Umfang. Zudem besteht ein Anspruch gem. ¡ì 29 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e / bb TV-L auf bezahlte Freistellung von bis zu 4 Arbeitstagen und (f¨¹r 2023) bis zu 20 weiteren Arbeitstagen, bei Alleinerziehenden bis zu 40 weiteren Arbeitstagen.

Bis zum 07.04.2023 besteht der o. g. Anspruch auch, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Behinderten, von Kindern und/oder Schulen
-    vor¨¹bergehend geschlossen werden,
-    Schul- und/oder Betriebsferien beh?rdlich angeordnet wurden,
-    die Pr?senzpflicht der Schule aufgehoben wird,
-    der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschr?nkt wird oder
-    das Kind auf Grund einer beh?rdlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht.

Ab 08.04.2023 k?nnen die nicht in Anspruch genommenen Arbeitsbefreiungstage nur noch im Falle einer Erkrankung des Kindes genommen werden.

Ein geeigneter Nachweis ¨¹ber die Erkrankung des Kindes bzw. ¨¹ber die ausgesprochene Schutzma?nahme (z. B. Scann oder Foto) oder die vor¨¹bergehende Schlie?ung der Betreuungseinrichtung ist dem Personaldezernat zuzusenden.

 

Was ist, wenn f¨¹r mich w?hrend meines Erholungsurlaubes eine Schutzma?nahme (bspw. Quarant?ne) ausgesprochen wird?

Wird f¨¹r Tarifbesch?ftigte w?hrend ihres Erholungsurlaubes eine Schutzma?nahme ausgesprochen, so werden die Tage der Schutzma?nahme nicht auf den Jahresurlaub angerechnet und f¨¹hren zu einer Gutschrift der betroffenen Urlaubstage. Die Absonderung ist unverz¨¹glich dem Dezernat Personal anzuzeigen. Die beh?rdliche Anordnung der Schutzma?nahme ist nachzuweisen.

F¨¹r Beamt*innen gilt die zuvor genannte Regelung nicht. Es ist jedoch von einer zeitnahen ?nderung der Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt (UrlVO LSA) auszugehen.

Muss ich f¨¹r jede Erkrankung zwingend eine ?rztliche Bescheinigung vorlegen?

Ja, allerdings sind derzeit telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen wieder f¨¹r bis zu sieben Tage m?glich. Niedergelassene ?rztinnen und ?rzte m¨¹ssen sich dabei pers?nlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung ¨¹berzeugen. Eine einmalige Verl?ngerung der Krankschreibung kann telefonisch f¨¹r weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Diese Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.

Welche Arbeitszeitenregelung gilt?

Es gilt die Dienstvereinbarung zur Regelung und Flexibilsierung der Arbeitszeit (Amtliche Bekanntmachung 19/2012).

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Homeoffice (Telearbeit) machen?

Es gilt die Dienstvereinbarung zur Durchf¨¹hrung Mobiler Arbeit und Telearbeit an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø (Amtliche Bekanntmachung 32/2021).

 

Ist eine Arbeitsaufnahme vor Ort bzw. an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø wieder m?glich?

Ab dem 02.06.2020 gilt, dass s?mtliche Arbeiten wieder an der Hochschule durchgef¨¹hrt werden k?nnen, soweit die festgelegten Hygieneregeln und Arbeitsschutzstandards (siehe Anlagen A1 ¨C A9) eingehalten werden.

Insbesondere ist darauf zu achten:

  1. Die Mehrfachbelegung von R?umen soll weitestgehend vermieden werden. Bei einer Mehrfachbelegung eines B¨¹ros sind die Regelungen gem?? Anlage A7 einzuhalten.
  2. W?hrend der Pr?senzzeit muss ein Mindestabstand (mindestens 1,5 Meter) zwischen den Mitarbeitenden w?hrend der Arbeit und in den Pausen eingehalten werden. F¨¹r T?tigkeiten bei denen dies nicht sichergestellt werden kann (z.B. Labore) sind Schutzvorkehrungen zu treffen.
  3. R?ume sind w?hrend der Arbeitszeit regelm??ig zu l¨¹ften, mindestens Sto?l¨¹ftung f¨¹r 5 Minuten jede Stunde, wenn m?glich die Fenster im abgeklappten Zustand lassen.
  4. Werkzeuge und Arbeitsmittel sind personenbezogen zu verwenden, ansonsten ist eine Desinfektion nach der Benutzung vorzunehmen.
  5. Heimarbeit bleibt weiter zul?ssig, wenn die Arbeiten von zu Hause erledigt werden k?nnen und der/die Betroffene dies w¨¹nscht bzw. wenn dies zur Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angeh?rigen notwendig ist oder die Gew?hrleistung der unter 1 ¨C 4 genannten Festlegungen nicht sichergestellt werden kann.
  6. Vorrangig ist ein rollierendes System zwischen Pr?senz und Heimarbeit zu nutzen (unber¨¹hrt davon bleiben die Regelungen zur Notwendigkeit der Kinderbetreuung).
  7. F¨¹r die Mitarbeiter, die zwischen Pr?senz und Heimarbeit rollieren, haben die Vorgesetzten (Dekane, Leiter der Organisationseinheiten, u.a.) die Aufgabe einen Arbeitsplan aufzustellen. Die Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon w?hrend der regelm??igen Dienstzeit muss gew?hrleistet sein. Die konkrete Umsetzung ist mit der oder dem jeweiligen Dienstvorgesetzten abzustimmen.
  8. Es besteht die Verpflichtung, die E-Mails und Webseite mehrmals t?glich zu pr¨¹fen. Die Einstellung einer Rufumleitung oder Information auf dem Anrufbeantworter ist zu organisieren.

Im Einzelfall sind der Arbeitsort bzw. m?gliche Arbeitszeiten an der Hochschule mit der jeweiligen F¨¹hrungskraft abzustimmen. F¨¹r die Verwaltung ist die Abstimmung ¨¹ber die/den Leiterin oder Leiter der Organisationseinheit mit der Kanzlerin vorzunehmen.

 

Wie arbeite ich im Homeoffice?

Hinweise und Tipps zur Arbeitssicherheit w?hrend des Homeoffice sowie Einrichtung des Arbeitsplatzes finden Sie in der Dienstvereinbarung zur Durchf¨¹hrung Mobiler Arbeit und Telearbeit an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø (Amtliche Bekanntmachung 32/2021).

Welche M?glichkeiten von Sport und Pausenfitness stehen zur Verf¨¹gung?

Das Hochschulsportzentrum bietet eine Auswahl von Onlinekursen und Mitmachvideos an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Regelungen gelten zur IT Sicherheit?

Der Datenschutz und die IT-Sicherheit muss gew?hrleistet werden. D. h. beim Transport dienstlicher Unterlagen, Informationen und Datentr?ger ist h?chste Sorgfalt und Sicherheit zu gew?hrleisten. Der Zugriff durch Dritte ist auszuschlie?en (z.B. durch ?nderung des Passwortes). Bei der Bearbeitung ist die Einsichtnahme durch Dritte zu verhindern. Sie sind jederzeit vor Zugriff oder Einsichtnahme gesichert aufzubewahren. Das Mith?ren dienstlicher Telefonate durch Dritte ist auszuschlie?en. Der Zugang zum Computer und - soweit m?glich den Anwendungen ist jeweils mit einem Passwort zu sichern. Dienstliche Unterlagen und Datentr?ger m¨¹ssen datenschutzkonform vernichtet und entsorgt werden.

Unter dem folgenden Link (Empfehlung Homeoffice / IT-Sicherheit) finden Sie die Handlungsempfehlungen zur IT-Sicherheit im Homeoffice.

Ergeben sich bei Rufweiterleitungen auf mein privates oder Mobiltelefon Geb¨¹hren f¨¹r mich oder die Hochschule?

Falls Sie eine Rufweiterleitung Ihres Diensttelefons (Tischtelefon, MiCollab auf dem PC oder Smartphone) eingerichtet haben, so ergeben sich pro weitergeleiteten Anruf Telefongeb¨¹hren f¨¹r die Hochschule (Ortstarif, Ferntarif, Mobilfunktarif).

Ergeben sich durch die Nutzung von MiCollab hinsichtlich der Geb¨¹hren Vor- oder Nachteile f¨¹r mich oder die Hochschule?

Die Nutzung von MiCollab ist die empfohlene Variante, um flexibel im Homeoffice erreichbar zu bleiben. MiCollab ist mit dem Netzwerk der Hochschule gesichert ¨¹ber das Internet verbunden und nutzt nur die Internetverbindung, um Telefongespr?che zu erm?glichen. Eine Telefoneinwahl wird bei der Standardnutzung von MiCollab nicht durchgef¨¹hrt. Wenn Sie mit MiCollab z. B. die 2901 (Kanzlerin) w?hlen, so telefonieren Sie kostenlos, auch wenn Sie sich im Homeoffice befinden.
Voraussetzung daf¨¹r ist, dass Sie keine Rufumleitungen in Verbindung mit dem Status in MiCollab eingerichtet haben, welche bei Anrufen z. B. auf Ihre Mobilnummer weiterleiten. Geb¨¹hren k?nnen f¨¹r Ihre Internetverbindung zu Hause anfallen, falls Sie keine Flatrate nutzen. Zudem wird bei Datenvolumentarifen (z. B. 2 GB/Monat) Ihr verf¨¹gbares Datenvolumen verbraucht. MiCollab erm?glicht Ihnen die Nutzung Ihres Hochschultelefonanschlusses auch aus dem Homeoffice heraus. Nutzen Sie auch Webkonferenzen ¨¹ber BigBlueButton, Jitsi oder Microsoft Teams, um mit Ihrem Team an der Hochschule gemeinsame Meetings durchzuf¨¹hren. Dadurch ergibt sich eine verbesserte Sprachqualit?t.

Wie kann ich digital lehren und Vorlesungen online durchf¨¹hren?

Informationen f¨¹r Lehrende: www.hs-merseburg.de/digitallehren -

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Ich bin internationale*r Studierende bzw. Studienbewerber*in:

Bitte informieren Sie sich immer ¨¹ber die aktuellen deutschen Einreisebestimmungen und pr¨¹fen Sie, welche Bestimmungen f¨¹r Sie und Ihr Heimatland gelten.

Unter folgendem Links zum Ausw?rtigen Amt finden Sie ?Informationen zu Einreisebeschr?nkungen und Quarant?nebestimmungen in Deutschland¡°:
- in Englisch: www.auswaertiges-amt.de/en/cronavirus/2317268
- in Deutsch: www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Falls Sie vor Ort einen Test brauchen:
Schnelltests im Saalekreis https://www.saalekreis.de/de/schnelltests-im-saalekreis.html

Bei Problemen kontaktieren Sie bitte umgehend das International Office:
E-Mail: international.office@hs-merseburg.de
Telefon: +49 3461 46 2307

Wie erfolgen Einschreibung / Immatrikulation und R¨¹ckmeldung zum kommenden Semester?

Die Immatrikulation erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege. N?here Informationen zur digitalen Immatrikulation finden Sie auf dieser Seite: www.hs-merseburg.de/bewerbung

Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur digitalen Immatrikulation. Im Zulassungsbescheid werden auch alle weiteren Fristen, wie bspw. bis wann die Immatrikulation vorzunehmen ist oder bis wann das Bachelorzeugnis einzureichen ist, gesondert ausgewiesen. Sollten Sie hierzu R¨¹ckfragen haben, wenden Sie sich bitte an:

E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@hs-merseburg.de

Der R¨¹ckmeldezeitraum f¨¹r das Sommersemester 2023 ist: 16.01.2023-31.01.2023. N?here Informationen finden Sie auf dieser Seite: /studium/im-studium/semesterbeitrag-und-rueckmeldung/

 

 

Ich kann derzeit meine Zeugnisse nicht beglaubigen lassen. Kann ich mich dennoch bewerben?

Ja, Sie k?nnen die Online-Bewerbung nutzen und Ihre Zeugnisse digital einreichen. Bitte beachten Sie aber, dass das Studierendensekretariat zu Pr¨¹fzwecken jederzeit die Nachreichung der beglaubigten Zeugniskopien  bzw. Vorlage Ihrer Zeugnisse im Original verlangen kann. 

Muss ich mich beim Betreten der Hochschule registrieren?

Generell ist im Sinne der Nachverfolgbarkeit m?glicher Infektionen die Anwesenheit bei (Lehr)Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø und bei sonstigen Zusammenk¨¹nften an der Hochschule zu registrieren. Nutzen Sie dazu insbesondere die QR-Codes an den entsprechenden Veranstaltungsr?umen. Ansonsten registrieren Sie sich bitte in Ihrem Arbeitsbereich per QR-Code oder im Homeportal.

 

 

Besteht auf dem Campus und in den Geb?uden der Hochschule eine Maskenpflicht?

Besteht auf dem Campus und in den Geb?uden der Hochschule eine Maskenpflicht?

In allen Geb?uden und R?umen besteht die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen sind:
1. Lehrveranstaltungen, Pr¨¹fungen, Arbeitstreffen, Gremiensitzungen, Personalauswahlgespr?che o.?., extracurriculare Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø, sofern die Sitz- bzw. Arbeitspl?tze eingenommen sind und damit der Sicherheitsabstand gew?hrleitet ist,
2. Ihr pers?nliches B¨¹ro bzw. pers?nliche Arbeitsr?ume, sofern der Abstand eingehalten ist,
3. der Hochschulsport gem?? sportartspezifischem Hygienekonzept.

Maskenpflicht gilt weiterhin beim Betreten und Verlassen der Hochschulr?ume, wenn sich Personen im Raum bewegen oder wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und generell in allen G?ngen, Fluren und sonstigen Gemeinschaftsr?umen der Hochschule. Sollten bspw. aufgrund individueller Risikokonstellationen Bedenken hinsichtlich eines Verzichts auf die Maske bei Lehrenden oder Lernenden einer Lehrveranstaltung bestehen, werden die Lehrenden gebeten, mit den Studierenden der jeweiligen Lehrveranstaltung eine einvernehmliche L?sung zu vereinbaren, bspw. k?nnten weitergehende Hygieneregelungen (3G) zur Anwendung kommen.

 

In welcher Form werden dieses Semester die Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø angeboten?

Das Wintersemester 2022/23 findet derzeit als Pr?senzsemester statt. ?ber den Modus der Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2022/23 entscheidet das Rektorat auf Basis des Votums des erweiterten Krisenstabes. Die Festlegung erfolgt anlassbezogen, also wenn gesetzliche bestimmte Grenzwerte unterschritten werden, beh?rdliche Aufhebungen von Verboten vorliegen, die pandemische Dynamik dies erfordert oder ?quivalentes. Die Festlegung erfolgt immer mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf, um die erforderlichen Planungen und Koordinierungen in den Fachbereichen, bei Lehrenden und Studierenden sowie in der Hochschulverwaltung zu erm?glichen. ?ber die getroffenen Festlegungen wird unmittelbar ¨¹ber das Corona Update sowie ¨¹ber die Online-Corona-Informationsveranstaltung informiert.

Wo kann ich einsehen, ob eine Lehrveranstaltung online oder in Pr?senz durchgef¨¹hrt wird?

Alle aktuell angebotenen Lehrveranstaltungen finden Sie im HoMe-Portal unter ?Stundenpl?ne¡°. Dort ist zu jeder Veranstaltung auch die Information hinterlegt, ob die Veranstaltung online (synchron / asynchron) oder in Pr?senz durchgef¨¹hrt wird.

 

Wie kann ich einen Raum zur Onlinevorlesung oder f¨¹r eine Lerngruppe beantragen?

Hierf¨¹r ist der angef¨¹gte Raumantrag rechtzeitig an Frau Kantimm (Kerstin.Kantimm@hs-merseburg.de) zu ¨¹bersenden. Ist die Nutzung ¨¹ber mehrere Termine notwendig, k?nnen diese auf einem Raumantrag zusammengefasst werden. Des weiteren m¨¹ssen sich die Studierenden vor der Raumnutzung mit der per E-Mail ¨¹bersandten Best?tigung von Frau Kantimm beim Sicherheitsdienst an- und abmelden, diese aber nicht abgeben

Raumantrag f¨¹r Onlinevorlesungen und f¨¹r Lerngruppen

 

Wie kann ich mich im Krankheits-oder Quarant?nefall von Pr¨¹fungen abmelden?

Im Fall einer Erkrankung oder Quarant?ne/Absonderung als enge Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍøperson gilt f¨¹r Pr?senzpr¨¹fungen: Belege (Attest/Krankschreibung, Quarant?neanweisung oder positiver PCR-Test) sind beim Studierenden-Service-Point einzureichen (per E-Mail an: studierenden-service-point@hs-merseburg.de). Die Abmeldung von einer Pr?senzpr¨¹fung ist nur mit einem solchen Beleg m?glich.

Allgemein melden Sie sich im Krankheitsfall von Pr¨¹fungen ab, indem Sie Ihren Beleg (Krankenschein) per E-Mail an: studierenden-service-point@hs-merseburg.de senden. Ein Postversand des Belegs ist nicht notwendig. Sie brauchen sich auch nicht zus?tzlich beim Pr¨¹fungsamt oder Ihren Pr¨¹fer*innen zu melden. Die Abmeldung beim Studierenden-Service-Point gen¨¹gt.

 

 

Wo kann ich mich ¨¹ber die aktuellen Pr¨¹fungstermine informieren?

Wo kann ich mich ¨¹ber die aktuellen Pr¨¹fungstermine informieren?

Die Pr¨¹fungstermine und Detailinformationen zu den Pr¨¹fungen entnehmen Sie bitte dem Pr¨¹fungsverwaltungssystem (HIS). Im Zweifel sprechen Sie bitte mit Ihren Lehrenden!

Haben die besonderen Umst?nde w?hrend der Corona-Pandemie Auswirkung auf die Regelstudienzeit?

Ja. Das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 wurden zu Nullemestern erkl?rt. Das bedeutet konkret: F¨¹r Studierende, die im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/21 und/oder im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/22 in einem Studiengang an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø immatrikuliert waren, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um jeweils ein Semester verl?ngerte besondere Regelstudienzeit. Eine Antragsstellung durch die Studierenden ist hierf¨¹r nicht notwendig. Die individuelle Regelstudienzeit, die sich aus den Corona-Freisemestern ergibt, ist im Studierendenkonto hinterlegt. F¨¹r Studierende, die im Wintersemester 2019/20 oder fr¨¹her ihr Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø begonnen haben, verl?ngert sich beispielsweise die Regelstudienzeit (zum gegenw?rtigen Zeitpunkt) um 4 Semester.

Welche Regelungen und Hygienema?nahmen bestehen f¨¹r die Durchf¨¹hrung von Pr?senzpr¨¹fungen an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø?

Es gelten die bekannten Schutzma?nahmen bereits f¨¹r die Hochschullehre:

Maskenpflicht mit einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Wir empfehlen generell die freiwillige Verwendung einer ffp2-Maske. Diese Masken bieten einen deutlich besseren Schutz. Ffp2-Masken stellen wir Ihnen, liebe Studierenden und liebe Pr¨¹fungsaufsichten, zus?tzlich vor Ort bereit, wenn Sie keine dabei haben. Daf¨¹r steht ein begrenztes Kontingent zur Verf¨¹gung. F¨¹r diejenigen unter Ihnen die mit diesem Maskentyp keine Erfahrungen haben, empfehlen wir die Verwendung vorab einmal zu testen.

  1. Die vorgegebenen Abst?nde sind so gut wie m?glich einzuhalten und Tische nicht zu verr¨¹cken.
  2. Vorranging werden die Pr¨¹fungen in technisch gut bel¨¹fteten R?umen durchgef¨¹hrt. Nicht technisch bel¨¹ftete Pr¨¹fungsr?ume sind vorab und im Pr¨¹fungsverlauf regelm??ig zu l¨¹ften, sp?testens, wenn die CO2-Ampel dies signalisiert.
  3. Zur Steigerung der Sicherheit bieten wir Ihnen zus?tzliche Antigenschnelltests an. Diese liegen im Gartenhaus, in den Teststationen f¨¹r Sie bereit, gern auch wenn Sie geimpft oder genesen sind. Die Fachbereiche sind gebeten, ¨¹ber ihre Verteilungsmechanismen, bspw. ¨¹ber die Lehrenden die Tests auch f¨¹r Studierende und Aufsichtspersonen zug?nglich zu machen sowie hierzu geeignete Wege festzulegen und zu kommunizieren.
  4. Bitte registrieren Sie Ihre Anwesenheit in den Pr¨¹fungsr?umen via QR-Code. Wir sind bestrebt, Kontrollen der Einhaltung der Registrierungspflicht zu vermeiden.
  5. Mit Symptomen ist der Zutritt zur Hochschule und zu den Pr¨¹fungen streng untersagt. Bitte suchen Sie einen Arzt auf oder lassen Sie sich testen.
  6. Im Fall einer Erkrankung oder Absonderung als enge Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍøperson gilt f¨¹r Pr?senzpr¨¹fungen: Belege (Attest/Krankschreibung, Quarant?neanweisung oder positiver PCR-Test) sind beim Studierenden-Service-Point einzureichen (per E-Mail an: studierenden-service-point@hs-merseburg.de). Die Abmeldung von einer Pr?senzpr¨¹fung ist nur mit einem solchen Beleg m?glich.
  7. Auch w?hrend der Pr¨¹fungsphase werden unregelm??ige ?berpr¨¹fungen der an der Hochschule geltenden 3G-Regelungen durchgef¨¹hrt.

 

Details entnehmen Sie bitte bei Bedarf der aktuellen Corona-Dienst-/Handlungsanweisung

 

 

Wie kann ich meine Abschlussarbeit anmelden?

Bitte nehmen Sie f¨¹r die Anmeldung der Abschlussarbeit Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø mit dem Studierenden-Service-Point auf. Sie erreichen den Studierenden-Service-Point unter den nachfolgenden Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍødaten: Tel.: 03461 46-2320 | E-Mail: studierenden-service-point@hs-merseburg.de und (nach Terminvereinbarung) pers?nlich in Raum Hg/G/2/28.

Wo kann ich derzeit meine Abschlussarbeit abgeben?

Wo kann ich derzeit meine Abschlussarbeit abgeben?

Bitte wenden Sie sich an den Studierenden-Service-Point (Tel. +49 3461 46-2320) und vereinbaren einen Termin zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit.

Sind das Pr¨¹fungsamt und das Studierendensekretariat ge?ffnet?

Aufgrund der besonderen Situation sind pers?nlichen Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung m?glich. Selbstverst?ndlich stehen Ihnen die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen wie gewohnt per E-Mail oder per Telefon zur Verf¨¹gung. Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍødaten und Sprechzeiten des Studierendensekretariats finden Sie unter:  /studium/im-studium/studierendensekretariat/

Einen Termin mit den Sachbearbeiterinnen des Pr¨¹fungsamts k?nnen SIe ¨¹ber den Studierenden-Service-Point vereinbaren: /studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/

 

Wann und auf welchem Weg erhalte ich mein Abschlusszeugnis?

Das Zeugnis wird Ihnen durch das Pr¨¹fungsamt ausgestellt. Sie k?nnen das Zeugnis entweder im Pr¨¹fungsamt abholen (nur nach vorheriger Terminvergabe). Bitte kontaktieren Sie daf¨¹r die f¨¹r Ihren Studiengang zust?ndige Sachbearbeiterin. Alternativ k?nnen Sie sich das Zeugnis im Original postalisch schicken zu lassen. Wenn Sie diese Option w?hlen, senden Sie bitte der f¨¹r Ihren Studiengang zust?ndigen Sachbearbeiterin im Pr¨¹fungsamt (siehe /studium/im-studium/pruefungsamt/) eine eigenh?ndig unterschriebene Erkl?rung, dass Sie die Zusendung des Originalzeugnisses per Post w¨¹nschen und legen Sie dieser Erkl?rung eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Die Erkl?rung muss per Post eingereicht werden. Bitte vergessen Sie nicht die Angabe, an welche Adresse das Zeugnis geschickt werden soll. Wir weisen darauf hin, dass bei Verlust oder Besch?digung des Zeugnisses auf dem Postweg kein neues Original des Zeugnisses ausgestellt werden kann.

Sind aktuell laufende Industrie-/und Betriebspraktika ebenfalls betroffen?

Da das Praktikum in einer anderen Einrichtung als in der Hochschule durchgef¨¹hrt wird, sind die dortigen Bestimmungen ma?gebend.
 

Welche Regelungen gelten f¨¹r Lehrbeauftragte?

Information ¨¹ber die Verschiebung und die Aufnahme des Lehrbetriebes erfolgt ¨¹ber die Dekanate.

 

Wie ist mit Gremiensitzungen umzugehen?

Um die Ansammlung von vielen Menschen auf kleinen Raum zu verhindern, bitte wir um die Nutzung von Telefonkonferenzen oder Videokonferenzen z.B. ¨¹ber Adobe Connect. Eine Anleitung zur Nutzung finden sie hier¡­.

Was muss ich beim E-Learning beachten und wie kann ich mich vorbereiten?

Anleitungen und Tipps f¨¹r LVs in virtuellen R?umen f¨¹r Studierende. www.hs-merseburg.de/selbstlernen

Informationen und Rechtsfragen zum E-Learning

Infrastruktur

Ist die Bibliothek ge?ffnet?

Aktuelle Hinweise und Informationen zu den ?ffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Website: /bibliothek/

Ist die Mensa ge?ffnet?

Informationen finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks:

https://studentenwerk-halle.de/mensen-cafebars/mensa-merseburg-mit-cafebar

 

Ist der Hochschulsport ge?ffnet und finden Sportveranstaltungen statt?

N?here Informationen, sowie Regeln und aktuell angebotene Kurse finden Sie unter:    

/hochschule/einrichtungen/hochschulsportzentrum/

 

Semesterticket | Wohnheim | Studiengeb¨¹hr | BAf?G | Finanzen

Kann der Betrag f¨¹r das Semesterticket oder den Studentenwerksbeitrag ganz oder teilweise zur¨¹ckerstattet werden?

Der Betrag f¨¹r das Semesterticket oder der Studentenwerksbeitrag kann weder ganz, noch teilweise zur¨¹ckerstattet werden. Es handelt sich bei beiden Betr?gen um einen Solidarbeitrag, der entsprechend der Beitragsordnung nur erstattet wird, wenn der Studierende sich exmatrikuliert. Es gelten im ?brigen die Bestimmungen der Beitragsordnung f¨¹r das Studentenwerk Halle.

Ich ¨¹berschreite aufgrund der Pandemie die Regelstudienzeit. Bekomme ich trotzdem noch BAf?G? 

Wird die Regelstudienzeit ¨¹berschritten, weil Pr¨¹fungen wegen der Pandemie ausfallen oder verschoben werden oder Abschlussarbeiten nicht rechtzeitig abgegeben werden k?nnen, wird f¨¹r eine angemessene Zeit weiter BAf?G gew?hrt. Bedingt durch die Covid-19-Pandemie wurden im Land Sachsen-Anhalt zum gegenw?rtigen Zeitpunkt vier Corona-Freisemester gew?hrt. Dabei handelt es sich um das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 sowie das Wintersemester 2021/22. Die Corona-Freisemester verl?ngern die Regelstudienzeit abh?ngig vom Studienbeginn also um bis zu 4 Fachsemester. Auch der Vorlagetermin f¨¹r Leistungsnachweise nach ¡ì 48 Abs. 2 BAf?G verschiebt sich entsprechend. Beispiel: Maxi Musterfrau hat im Wintersemester 2019/20 ihr Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø im Bachelorstudiengang "Angewandte Informatik" (B.Sc.) begonnen. Die Regelstudienzeit betr?gt 7 Semester. Durch die Corona-Freisemester verl?ngert sich ihre Regelstudienzeit auf insgesamt 11 Semester. Sie kann also grunds?tzlich f¨¹r diese 11 Semester BAf?G erhalten. Studierende, die BAf?G beziehen, m¨¹ssen am Ende des 4. Fachsemesters nachweisen, dass ihr  Studienfortschritt dem Leistungsstand des 4. Fachsemesters entspricht. Durch die Corona-Freisemester verschiebt sich der Vorlagetermin f¨¹r den Leistungsnachweis nach ¡ì 48 Abs. 2 BAf?G f¨¹r Maxi Musterfrau um 4 Semester. Sie muss also erst am Ende ihres 8. Semesters den Leistungsnach vorlegen, um weiterhin BAf?G f¨¹r ihr Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø zu erhalten.   Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite: https://studentenwerk-halle.de/bafoeg-studienfinanzierung/bafoeg/allgemeine-infos-zum-bafoeg

 

 

Kann das Datenvolumen in den Wohnheimen erh?ht werden?

Das Datenvolumen der Wohnheime sind am Standort Merseburg bereits sehr hoch und kann nicht erh?ht werden. Die der Hochschule zur Verf¨¹gung stehen Netze werden vom Studentenwerk mitgenutzt. Da sich der ¨¹berwiegende Teil der Besch?ftigten, um den Betrieb der Hochschule aufrecht zu erhalten, im Homeoffice befindet, ist die uns zur Verf¨¹gung stehende Bandbreite sehr ausgelastet. Wenden Sie sich bitte im Einzelfall an das Studentenwerk Halle.

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